Rauchwarnmelder Service in Frankfurt am Main

Schlüsseldienst Frankfurt  Michael Klein ist zertifiziert nach DIN 14676

diese zu montieren und zu warten.

 

Bei uns erhalten Sie alles rund Rauchwarnmelder:

 

Beratung - Verkauf - Montage - Wartung

 

 

Rauchwarnmelder rettet Leben 
Rauchwarnmelder haben schon viele Leben gerettet. Daher wurde in den 2000er Jahren in vielen deutschen Bundesländern die Rauchwarnmeldepflicht eingeführt, in Hessen ab 2005 (Hessische Bauordnung § 13 Abs. 5). Die Nachrüstpflicht endete in Hessen schon 2014, in anderen Ländern wie Bayern erst 2017. Dass die Länder zu unterschiedlichen Terminen den Einbau eines Rauchwarnmelders in Wohngebäuden gesetzlich vorschrieben, belegt die Dringlichkeit dieser Sicherheitsmaßnahme. Ihren Rauchwarnmelder Frankfurt müssen Sie natürlich auch überprüfen und warten lassen. Das erledigen wir für Sie.

Rauchwarnmelder Frankfurt: unser Service für Sie

Sie können bei uns einen Rauchwarnmelder in verschiedensten Modellvarianten kaufen und auch warten lassen. Die Überprüfung und Wartung ist ebenfalls im Jahrestakt vorgeschrieben. Wir erledigen das gern für Sie mit professionellem Equipment. Dieses macht sich gerade in hohen Räumen erforderlich. Wenn Sie dort Ihren Rauchwarnmelder warten möchten, würden Sie oft eine hohe Leiter oder gar eine Arbeitsbühne benötigen. Das wäre teuer, umständlich und auch gefährlich. Wir operieren mit speziellen Stangen, mit denen wir bis zu acht Metern Raumhöhe Ihren Rauchwarnmelder warten können. Die Stangen sind so ausgelegt, dass wir damit auch Multi-Melder testen und warten können. Bei den Tests dieser Spezialmelder führen wir eine Rauchsimulation durch und messen gleichzeitig das Anspringen auf CO und Wärme.

Rauchwarnmelder Frankfurt: Was ist zu überprüfen?

Beim Einsatz von Rauchwarnmeldern gelten die DIN 14676 als Anwendungsnorm und die DIN EN 14604 als Gerätenorm. Wenn wir einen Rauchwarnmelder warten, überprüfen wir die normgerechte Funktion. Diese Normen werden gelegentlich überarbeitet, auch deshalb sollten Sie die Wartung durch unseren Fachbetrieb durchführen lassen. Für die DIN 14676 wird die zweite Fassung ab dem Frühjahr 2018 veröffentlicht. Sie wird zukünftig eine Anwendungs- und zusätzlich eine Dienstleistungsnorm enthalten. Die Anwendungsnorm heißt dann E DIN 14676-1:2017, sie enthält unter anderem Anwendungsempfehlungen für die vernetzten Rauchwarnmelder im Smart Home und auch für die vorn erwähnten Mehrfachsensorwarnmelder sowie Montageempfehlungen für Rauchwarnmeldern in offenen Wohnküchen. Ab sofort werden drei Meldertypen definiert, die unterschiedliche Anforderungen an eine Inspektion stellen:
 
  • Einzelmelder
  • Melder mit teilweiser Ferninspektion
  • Melder mit kompletter Ferninspektion

Die Ferninspektion wurde erstmals in die Rauchmelder-Anwendungsnorm aufgenommen. Die Dienstleistungsnorm E DIN 14676-2:2017 regelt den Kompetenznachweis. Sie schreibt die Anforderungen an eine Fachfirma erstmals normativ fest. Auch daher sollten Sie uns als Fachbetrieb für die Überprüfung und Wartung Ihres Rauchwarnmelders anfordern.

Notwendigkeit der Wartung von Rauchwarnmeldern 

Rauchmelder sind sehr preisgünstig geworden, im Ernstfall retten sie Leben. Damit Sie sich auf Ihren Rauchwarnmelder verlassen können, muss er gewartet und überprüft werden. Manche der Geräte sind stark verschmutzt, auch kann die Batterie leer sein. Ohne regelmäßige Wartung können Sie nicht sicher sein, dass der Melder zuverlässig funktioniert. Bei der Überprüfung werden unter anderem folgende Eigenschaften gecheckt:
 
  • Schalldruckpegel: Der Schalldruck muss in drei Metern Entfernung mindestens 85 dB(A) betragen.
  • Batterieleistung: Bei nachlassender Batteriespannung muss ein Warnsignal mindestens 30 Tage vor dem endgültigen Ausfall wiederkehrend auf den nötigen Austausch hinweisen.
  • Prüffunktion: Für die Funktionsüberprüfung muss der Testknopf intakt sein.
  • Rauchmesskammer: In diese Kammer muss der Rauch von allen Seiten eindringen können. Dabei dürfen die Einlassöffnungen maximal 1,3 mm groß sein. Sie müssen vor eindringendem Schmutz und Insekten geschützt sein.
  • Prüfkennzeichnung: In der EU dürfen nur Rauchwarnmelder mit CE-Kennzeichnung und der Nummer der EU-Konformitätserklärung verkauft werden.

Eine besondere Bedeutung kommt in jüngster Zeit der Überprüfung von vernetzten Rauchwarnmeldern zu. Diese innovativen Geräte schlagen in allen Räumen Alarm, auch wenn ein Brand in einem entfernten Gebäudeteil ausbricht. Die Technik ist komplex und bedarf einer Sicherheitsüberprüfung. Vielfach löst sie via KNX-System weitere Aktionen aus, so das Einschalten der Beleuchtung an den Fluchtwegen, das Öffnen von Jalousien oder Benachrichtigungen der Feuerwehr, des Mieters und Vermieters per Telefon. In der Regel funktionieren solche Anlagen zuverlässig, aber eine Sicherheitskontrolle ist unerlässlich. Auch die vorschriftsgemäße Anbringung der Rauchwarnmelder in Ihren Räumen ist Gegenstand unserer Überprüfung.

Nehmen Sie gern für ein Angebot Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich über unsere modernen, preisgünstigen Rauchwarnmelder!